Liebe Eltern
Folgende wichtige Mitteilung müssen wir Ihnen aufgrund der aktuellen Situation in NRW von Land und Bistum mitteilen:
Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kinder von Schlüsselpersonen
Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den Kindertageseinrichtungen. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.
Eine Notbetreuung ist – genau wie für den Schulbereich – auch in der Kita und Tagespflege noch am Montag und Dienstag möglich, falls Eltern eine Unterbringung der Kinder nicht so schnell organisieren können. Das bedeutet, dass an diesen beiden Tagen die Kitas und Tagespflegepersonen einheitlich im gesamten Kreisgebiet eine Betreuung für Kinder, die nicht anderweitig betreut werden können, anbieten werden. Danach dürfen nur noch Kinder die Einrichtung betreten, deren Eltern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass sie zum Kreis der Schlüsselpersonen gehören. (die Kommunen werden entsprechende Muster/Formulare schnellstmöglich zur Verfügung stellen)
Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser ÖPNV, Entsorgung) der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:
- Keine Krankheitssymptome aufweisen,
- Nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizieren Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
- Sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch- Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.
Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Ein Muster wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Sofern Kinder ab Montag keine Betreuung mehr aufsuchen dürfen, bitten wir die Eltern dringend darum, Ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.
Sobald wir weitere Informationen für Sie haben, werden wir Sie über die Homepage der Pfarrgemeinde, Facebook und Instagram in Kenntnis setzen.
Charlotte Unterberg und Sandra Buning