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Zusammen mit dem Pfarreirat und dem Seelsorgeteam leitet der Kirchenvorstand die Pfarrei. Der Kirchenvorstand ist das gewählte Gremium, das die Pfarrei in rechtlicher und finanzieller Hinsicht leitet und nach außen vertritt. Er hat den Auftrag, mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln die Pfarreiarbeit zu gewährleisten und zu unterstützen. So verwaltet er die Vermögenswerte der Pfarrei, ist zuständig für die Beschaffung und Erhaltung eigener Räume und Gebäude sowie für die Anstellung und Besoldung aller angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Kirchenvorstand ist bestrebt, optimale Rahmenbedingungen für eine aktive und zukunftsorientierte Pfarrei zur Verfügung zu stellen. Er trägt selbst viel zum sozialen Wohl der Pfarrei bei und unterstützt die Gruppierungen in vielen Belangen.
Ausschüsse und Aufgaben des Kirchenvorstandes:
Zum Kirchenvorstand unserer Pfarrei St. Georg gehören der leitende Pfarrer als Vorsitzender und 16 gewählte Mitglieder. Ferner nimmt ein Vertreter des Pfarreirats an den Sitzungen teil, der jedoch nicht stimmberechtigt ist. Darüber hinaus arbeiten der Verwaltungsreferent und ein Vertreter der Zentralrendantur als beratende Mitglieder mit. Die Legislaturperiode eines einzelnen Mitglieds beträgt sechs Jahre – es wird im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.