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Zusammen mit dem Kirchenvorstand und dem Seelsorgeteam leitet der Pfarreirat die Pfarrei. Gemeinsam mit dem Seelsorgeteam berät er über die Ausrichtung der Pastoral und über konkrete Aufgaben der Seelsorge. Dies betrifft die Bereiche Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Begegnung. Der Pfarreirat unterstützt das Seelsorgeteam in seinen vielfältigen Tätigkeiten. Ebenso hat er die Aufgabe, den Puls der Zeit, der Menschen und ihrer Bedürfnisse zu spüren und zur Sprache zu bringen. Er steht deshalb im Dienst der Meinungsbildung der Pfarrei. Somit ist der Pfarreirat Bindeglied zwischen den Mitgliedern unserer Pfarrei und den Seelsorgern. Die Mitarbeit im Pfarreirat bietet eine besondere Chance, sich aktiv am Pfarreileben zu beteiligen.
Um dies zu gewährleisten, besteht der Pfarreirat aus folgenden Ausschüssen:
Zum Pfarreirat unserer Pfarrei St. Georg gehören gewählte bzw. berufene Gemeindemitglieder. Außerdem sind der leitende Pfarrer und jeweils ein Vertreter der Berufsgruppen im Seelsorgeteam stimmberechtigt (Priester, Ordensgeistliche, Pastoralreferenten, Diakone). Als beratende Mitglieder arbeiten weitere Personen aus dem Seelsorgeteam, ein Vertreter des Kirchenvorstandes sowie ein Vertreter der Beschäftigten der Pfarrei (MAV) mit. Die Legislaturperiode des Rates beträgt vier Jahre.